Verbleib nach Abschluß der Neuaufteilung Europas infolge des WK I
Auch die ab 1919 gebauten T 14¹er verblieben nach Ende des 1. Weltkriegs nicht alle in Deutschland, sieben Stück von ihnen wurden Polen zugesprochen.

Die entgültige Zuteilung erfolgte aber letztendlich erst im Jahr 1922, da die Grenze zwischen Deutschland und Polen erst mit dem Versailler Vertrag von 1919 festgelegt wurde und sich die komplette Umsetzung des Vertrages -durch die im Selbigen vorgesehenen Volksabstimmungen- noch zwei Jahre lang hinzog. Somit stand der Bestand von Lokomotiven, die der polnischen Staatsbahn PKP zur Verfügung standen, erst im Jahr 1922 fest.

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